Der Kinderwagen im Hausflur – ewiges StreitthemaEin Streit, der regelmäßig die Gerichte beschäftigt
Wenn der Kinderwagen im Hausflur steht, regen sich die Nachbarn auf. Und das nicht ohne Grund.
Es ist ein immer wiederkehrendes Ärgernis, wenn man den Flur eines Mehrfamilienhauses betritt und über einen Kinderwagen stolpert. In Mehrfamilienhäusern hat es sich scheinbar eingebürgert, dass Eltern den Kinderwagen Tag und Nacht im Hausflur abstellen. Eigentlich gibt es Stellplätze für sperrige Gegenstände der Bewohner, egal ob Kinderwagen, Fahrrad oder Gehhilfe. Aber aus Gründen der Bequemlichkeit verzichten viele Bewohner darauf solche Gegenstände in den Keller, die Wohnung oder den Abstellraum zu bringen. Die Gefahrenquelle KinderwagenDer Kinderwagen im Hausflur wird in vielen Mehrfamilienhäusern zum Streitthema, das nicht selten vor Gericht endet. Häufig fehlt das Verständnis für die Gegenseite. Nachbarn verstehen nicht warum Eltern den Buggy nicht mal eben in den Keller oder die Wohnung tragen können. Eltern zeigen wenig Verständnis für ihre Nachbarn, die immer wieder über die sperrigen Kinderwagen stolpern. Allerdings ist der Kinderwagen nicht nur ein Ärgernis, sondern kann auch zur potenziellen Gefahrenquelle für die Mieter werden. Im Falle eines Feuers beispielsweise, wenn die Bewohner gezwungen sind das Haus zügig zu verlassen, kann ein Kinderwagen den Fluchtweg versperren. Gerade wenn es sich dabei um besonders sperrige Modelle wie Zwillingskinderwagen handelt, ist es im Notfall schwierig sicher und schnell das Haus zu räumen. Die örtlichen Feuerwehren führen regelmäßig Aufklärungskampagnen durch, um die Sensibilität zu erhöhen, dass Fluchtwege freigehalten werden müssen. Dies ist auch wichtig, damit Feuerwehr und Polizei im Ernstfall zu Hilfebedürftigen gelangen. Der Rechtsfall KinderwagenEs gibt immer wieder Anfragen bei Mieter-Vereinen, ob Mieter aufgrund eines im Hausflur abgestellten Kinderwagen aus dem Mietvertrag gekündigt werden können. Für diesen Fall gibt es eindeutige Urteile, die besagen, dass eine Kündigung rechtswidrig ist, solange die Sicherheit der Mitbewohner nicht beeinträchtigt wird. Gerichte erachten es als selbstverständlich, dass Eltern den Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn sie darauf angewiesen sind. Das Abstellen ist also rechtens, wenn es für Eltern unzumutbar ist den Kinderwagen nach jedem Gebrauch in eine obere Etage zu tragen oder wenn kein Fahrstuhl im Haus vorhanden ist. Was die Sicherheit von Mietern betrifft, gehen Richter davon aus, dass ein Kinderwagen ein leicht beweglicher Gegenstand ist, der problemlos aus dem Weg geräumt werden kann, wenn er den Fluchtweg versperrt. Bei einem konkreten Fall, der am Amtsgericht Aachen verhandelt wurde, war ein Abstand zwischen Kinderwagen und Wand von 71cm für das Gericht ausreichend. Rücksicht ist gefordertBeide Seiten haben gute Argumente. Für Eltern ist unzumutbar den Kinderwagen mehrmals am Tag die Treppen hoch und runter zu tragen. Die Nachbarn sind oft genervt, weil Kinderwagen oftmals an den ungünstigsten Stellen abgestellt werden und von den genervten Eltern nur Unverständnis ernten. Verstehen kann man beide Parteien. Deshalb wäre es für den Hausfrieden und die Gerichte ein Segen, wenn Eltern und Nachbarn mehr Verständnis für einander aufbringen könnten.
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